Der Bundeskongress befürwortet die Ernennung einer Person, möglichst mit theoretischer und praktischer Expertise bezogen auf Antidiskriminierungsarbeit und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), zur* zum Antidiskriminierungsbeauftragten auf Bundesebene. Die konkrete Umsetzung und Festlegung der Aufgaben erfolgt auf Vorschlag des Bundesvorstandes und der AG Awareness durch den Bundesausschuss. www.bundeskongress.naturfreunde.de